Kooperationsbedingungen

Stand: 27.09.2025

1. Vertragsparteien

Die folgenden Kooperationsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen

Einsteins Artesian Workspace
Wermeisterweg 14/6
88239 Wangen im Allgäu
(im Folgenden als „Betreiber“ bezeichnet)

und

der jeweiligen natürlichen oder juristischen Person, die eine Kooperation eingeht
(im Folgenden als „Kooperationspartner/-in“ bezeichnet)

2. Vertragsgegenstand

Zweck der Vereinbarung ist die gemeinsame Präsentation von Produkten oder Inhalten des Betreibers.
Dies kann insbesondere erfolgen durch:

die Erstellung und Veröffentlichung von Foto- und Videomaterial
Beiträge in sozialen Medien (Posts, Stories, Reels, etc.)
die Teilnahme an Produkttests oder Shootings
sonstige gemeinsam vereinbarte Aktionen

Der genaue Umfang der Zusammenarbeit wird individuell vereinbart und in Textform festgehalten.

3. Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahme nur ab 18 Jahren
Eine gültige E-Mail-Adresse sowie aktive Social-Media-Profile oder eine eigene Webseite sind erforderlich

4. Leistungen des Kooperationspartners

Der/Die Kooperationspartner/-in verpflichtet sich, die im Vorfeld individuell vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Dazu können gehören:

Veröffentlichung einer bestimmten Anzahl von Beiträgen auf Social Media
Bereitstellung von Rohdateien (Fotos/Videos ohne Text, Filter oder Wasserzeichen)
aktive Mitwirkung bei abgestimmten Projekten (z.B. Shootings, Events)

Der konkrete Leistungsumfang (z.B. Anzahl der Beiträge, Zeitraum) wird jeweils separat abgestimmt und festgehalten.

5. Vergütung

Die Art der Vergütung wird individuell vereinbart und kann bestehen aus:

einem Honorar
Produkten (z.B. als Geschenk oder Leihgabe)
einer Aufwandsentschädigung

Sofern keine Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Kooperation freiwillig und unentgeltlich.

Produkte, die im Rahmen der Kooperation bereitgestellt werden, gelten zunächst als Leihgabe.
Das Eigentum geht erst nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen unentgeltlich auf den/die Kooperationspartner/-in über.
Werden die Leistungen nicht oder nur teilweise erbracht, behält sich der Betreiber vor, die Rückgabe der Produkte zu verlangen oder den Warenwert in Rechnung zu stellen.

6. Nutzungsrechte

Der/Die Kooperationspartner/-in räumt dem Betreiber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an allen im Rahmen der Kooperation entstandenen Inhalten ein. Zudem ist der Betreiber auch berechtigt, die im Rahmen der Kooperation entstandenen Inhalte auch Dritten (z.B. Affiliate-Partner/-innen) zur Nutzung im Zusammenhang mit der Bewerbung der Produkte des Betreibers bereitzutstellen.

Dies umfasst insbesondere aber nicht ausschließlich:

Veröffentlichung im Online-Shop und auf der Webseite
Nutzung auf Social-Media-Kanälen
Einsatz in Printmedien (z.B. Flyer, Plakate, Verpackungen)
Verwendung in Online- und Offline-Werbung

6.1 Bearbeitungserlaubnis

Die Inhalte dürfen vom Betreiber bearbeitet werden, z.B. durch Zuschnitt, Farbkorrekturen, Einfügen von Texten/Logos, Collagen oder Format-Anpassungen.

6.2 Bereitstellung der Rohdateien

Der/Die Kooperationspartner/-in verpflichtet sich dazu, die Inhalte in geeigneter Qualität und ohne Bearbeitung (z.B. ohne Filter, Texte oder Wasserzeichen) dem Betreiber per E-Mail oder einem sicheren Datentransfer (z.B. Cloud-Link) zur Verfügung zu stellen.
Ein reines Herunterladen von Social-Media-Plattformen erfüllt diese Bereitstellung nicht.

7. Absagen und Beendigungen

Absagen sollen so früh wie möglich erfolgen
Bei kurzfristigen Absagen (<48h vor dem Termin) kann der Betreiber bereits entstandene Kosten geltend machen.
Beide Parteien können die Kooperation jederzeit beenden.
Bereits eingeräumte Nutzungsrechte an erstellten Inhalten bleiben auch nach Beendigung bestehen

Wird eine Kooperation nach Lieferung von Produkten, jedoch vor Erbringung der vereinbarten Leistungen beendet, gilt §5 entsprechend (Rückgabe oder Wertersatz).

8. Exklusivität

Während der Dauer der Kooperation verpflichtet sich der/die Kooperationspartner/-in, keine weitere Kooperationen oder vergleichbare Tätigkeiten mit anderen Anbietern einzugehen, die Produkte aus denselben Kategorien wie der Betreiber vertreiben – auch dann, wenn diese Produkte nicht Gegenstand der jeweiligen Zusammenarbeit sind.

Dazu zählen insbesondere Hundehalsbänder, Hundeleinen und Halstücher.

Eine Kooperation mit Anbietern, deren Sortiment keine Überschneidung mit diesen Kategorien aufweist (z.B. ausschließlich Geschirre und Hundemäntel), ist zulässig.

Ausnahmen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Betreibers möglich.

9. Haftung und Schlussbestimmungen

Der Betreiber haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Betreibers

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