Kooperationsbedingungen
Stand: 27.09.2025
1. Vertragsparteien
Die folgenden Kooperationsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen
Einsteins Artesian Workspace
Wermeisterweg 14/6
88239 Wangen im Allgäu
(im Folgenden als „Betreiber“ bezeichnet)
und
der jeweiligen natürlichen oder juristischen Person, die eine Kooperation eingeht
(im Folgenden als „Kooperationspartner/-in“ bezeichnet)
2. Vertragsgegenstand
Zweck der Vereinbarung ist die gemeinsame Präsentation von Produkten oder Inhalten des Betreibers.
Dies kann insbesondere erfolgen durch:
Der genaue Umfang der Zusammenarbeit wird individuell vereinbart und in Textform festgehalten.
3. Teilnahmevoraussetzungen
4. Leistungen des Kooperationspartners
Der/Die Kooperationspartner/-in verpflichtet sich, die im Vorfeld individuell vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Dazu können gehören:
Der konkrete Leistungsumfang (z.B. Anzahl der Beiträge, Zeitraum) wird jeweils separat abgestimmt und festgehalten.
5. Vergütung
Die Art der Vergütung wird individuell vereinbart und kann bestehen aus:
Sofern keine Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Kooperation freiwillig und unentgeltlich.
Produkte, die im Rahmen der Kooperation bereitgestellt werden, gelten zunächst als Leihgabe.
Das Eigentum geht erst nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen unentgeltlich auf den/die Kooperationspartner/-in über.
Werden die Leistungen nicht oder nur teilweise erbracht, behält sich der Betreiber vor, die Rückgabe der Produkte zu verlangen oder den Warenwert in Rechnung zu stellen.
6. Nutzungsrechte
Der/Die Kooperationspartner/-in räumt dem Betreiber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an allen im Rahmen der Kooperation entstandenen Inhalten ein. Zudem ist der Betreiber auch berechtigt, die im Rahmen der Kooperation entstandenen Inhalte auch Dritten (z.B. Affiliate-Partner/-innen) zur Nutzung im Zusammenhang mit der Bewerbung der Produkte des Betreibers bereitzutstellen.
Dies umfasst insbesondere aber nicht ausschließlich:
6.1 Bearbeitungserlaubnis
Die Inhalte dürfen vom Betreiber bearbeitet werden, z.B. durch Zuschnitt, Farbkorrekturen, Einfügen von Texten/Logos, Collagen oder Format-Anpassungen.
6.2 Bereitstellung der Rohdateien
Der/Die Kooperationspartner/-in verpflichtet sich dazu, die Inhalte in geeigneter Qualität und ohne Bearbeitung (z.B. ohne Filter, Texte oder Wasserzeichen) dem Betreiber per E-Mail oder einem sicheren Datentransfer (z.B. Cloud-Link) zur Verfügung zu stellen.
Ein reines Herunterladen von Social-Media-Plattformen erfüllt diese Bereitstellung nicht.
7. Absagen und Beendigungen
Wird eine Kooperation nach Lieferung von Produkten, jedoch vor Erbringung der vereinbarten Leistungen beendet, gilt §5 entsprechend (Rückgabe oder Wertersatz).
8. Exklusivität
Während der Dauer der Kooperation verpflichtet sich der/die Kooperationspartner/-in, keine weitere Kooperationen oder vergleichbare Tätigkeiten mit anderen Anbietern einzugehen, die Produkte aus denselben Kategorien wie der Betreiber vertreiben – auch dann, wenn diese Produkte nicht Gegenstand der jeweiligen Zusammenarbeit sind.
Dazu zählen insbesondere Hundehalsbänder, Hundeleinen und Halstücher.
Eine Kooperation mit Anbietern, deren Sortiment keine Überschneidung mit diesen Kategorien aufweist (z.B. ausschließlich Geschirre und Hundemäntel), ist zulässig.
Ausnahmen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Betreibers möglich.
